Wichtige Verbraucherinformation:
In Deutschland stellt sich die rechtliche Situation bezüglich der
Zulässigkeit und Nutzung von GSM-Repeatern zur Reichweitenerhöhung, z. B.
innerhalb von Gebäuden laut dem Verbraucherservice der
Bundesnetzagentur derzeit wie folgt dar:
Jedem Mobilfunknetzbetreiber wurde in einem bestimmten Frequenzbereich
eine Frequenzzuteilung erteilt. In diesem Frequenzbereich darf nur
dieser Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen nutzen und damit auch einen
GSM-Repeater betreiben. Der Betrieb eines GSM-Repeaters durch Dritte
ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und bedeutet einen
Verstoß gegen § 55 Telekommunikationsgesetz.
Mit der Bestellung eines unserer Produkte erkennen Sie die vorgenannte
Verbraucherinformation als gelesen und zur Kenntnis genommen an.
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